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Verschärfung der Paragrafen 129 a und b: Willkür, kein Recht

Jana Frielinghaus über Felix Kleins Antiterrorforderungen

Wer solche als Sympathiebekundung für den Terror der Hamas geltenden Symbole sprüht, sollte nach Vorstellung von Felix Klein mit härteren Strafen rechnen müssen.
Wer solche als Sympathiebekundung für den Terror der Hamas geltenden Symbole sprüht, sollte nach Vorstellung von Felix Klein mit härteren Strafen rechnen müssen.

Juristen kritisieren die Paragrafen 129 a und b des Strafgesetzbuches seit Jahrzehnten, weil sie zum Missbrauch gegen missliebige politische Gruppen und zur Rechtsbeugung regelrecht einladen. Sie stellen nicht nur die Gründung »terroristischer« Vereinigungen im Inland, sondern auch die »Mitgliedschaft« in oder die »Unterstützung« ausländischer Gruppen unter Strafe. Insbesondere türkische und kurdische Linke werden seit Jahren zu hohen Haftstrafen verurteilt, wenn Organisationen, in denen sie sich engagieren, oft auf Druck des türkischen Staates, kriminalisiert wurden. Straftaten haben die meisten von ihnen nicht begangen, sondern lediglich Konzerte oder Feste organisiert und Flyer verteilt.

Wenn der Antisemitismusbeauftragte des Bundes nun verlangt, dass Paragraf 129 b zur Bekämpfung ausländischer terroristischer Gruppen noch verschärft werden soll, will er rechtsstaatliche Prinzipien weiter schwächen. Denn er verlangt, dass schon Sympathiebekundungen für Organisationen wie die Hamas unter Strafe gestellt werden wollen. Das erinnert an den Vorschlag von Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser, im Aufenthaltsgesetz festzulegen, dass Nichtdeutsche schon wegen virtuellen Beifalls für terrorlegitimierende Inhalte in den sozialen Medien ausgewiesen werden können sollen. Der ist zu Recht an den Bedenken von Experten gescheitert. Dieses Schicksal würde hoffentlich auch die Idee von Felix Klein ereilen, sollte die neue Bundesregierung sie sich zu eigen machen. Für eine wirksame Bekämpfung von antijüdischer und rassistischer Hetze reichen die vorhandenen Gesetze wahrlich aus.

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